Viel Glück haben nach vielen glücklosen Jahren die Zwillingen Hedda und Gisa Deilmann. Zunächst wurden sie vom Landgericht Lübeck zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf und verwies die Klage zur erneuten Verhandlung nach Lübeck zurück. Dort wurde nun der Vorwurf der Steuerhinterziehung gestrichen und die beiden zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. So können sich Hedda nun ihren fünf Kindern und Gisa ihren zwei Kindern wieder ohne eine Zwangsunterbrechung ihren Elternpflichten widmen.

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