DRV-Präsident kritisiert Überbrückungshilfen
Zu kurz gegriffen
Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung branchenübergreifende Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro als Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen – ein wichtiger Schritt auch für Reisebüros. Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein erheblicher Umsatzeinbruch von mehr als 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aus den bereitgestellten Mitteln können Unternehmen bis zu 80 Prozent der anfallenden Fixkosten von Juni bis August begleichen.
Ergänzt wurde nach dem Beschluss im Koalitionsausschuss, dass eine Pauschale für Personalaufwendungen und für rückgebuchte Provisionen bei der Förderkalkulation berücksichtigt werden kann. Zudem darf die Förderhöhe die festgesetzte Maximalförderhöhe („Erstattungsbetrag“) von 9.000 bzw. 15.000 Euro überschreiten, sofern die erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch liegen wie der maximale Erstattungsbetrag. Für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern würde die erweiterte Fördergrenze dann bei 15.300 anstelle der 9.000 Euro liegen, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bei maximal 33.750 anstelle von 15.000 Euro. Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bleibt die Deckelung bei 150.000 Euro für drei Monate.