Für den Service an Bord erheben manche Reedereien zusätzlich zum Reisepreis ein obligatorisches Trinkgeld (Foto: pg)

MSC Kreuzfahrten, München, hat vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen die Klagen vom Verband Sozialer Wettbewerb eingereicht. Der Verband hatte dafür plädiert, dass obligatorische Trinkgelder im Reisepreis enthalten sein müssen und nicht durch kleingedruckte Anmerkungen versteckt werden darf (Schiffsreisen intern. berichtete). Die bisherige Rechtsprechung der deutschen Obergerichte fiele sehr uneinheitlich aus, informiert die Reederei. Aktuell sei es in ein einigen OLG-Bezirken wettbewerbswidrig mit einem nicht im Endpreis ausgewiesenen Service-Entgelt zu werben, in anderen Bezirken jedoch nicht. Nicht abgemahnte Reedereien dürften zudem weiter mit einem Endpreis ohne Service-Entgelt werben. Daher werde nun eine bundeseinheitliche Klärung der Frage für die gesamte Branche angestrebt. Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung sei allerdings frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.

Weitere Neuigkeiten aus der Kreuzfahrtbranche liefert „Schiffsreisen intern.“.