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Der Schutz der Marke hat seine Grenzen

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Wieder einmal starten die großen Kreuzfahrtreedereien den Versuch, vor allem den Onlinern die Nutzung ihres Markenamens zu verbieten. Das ist nach allgemeiner Rechtsauffassung zwar unwirksam, aber es wird immer wieder versucht. Dahinter steht das Bemühen der Reedereien, den Direktvertrieb weitgehend zu sich zu ziehen und nicht den Online-Portalen zu überlassen. Bislang ignoriert der Vertrieb alle Bemühungen der Produzenten. Aber dieses Mal verschärfen die Anbieter ihre Bemühungen.

In der Vergangenheit richtete sich der Zorn der Reeder vor allem gegen das An-Bord-Guthaben, mit dem vor allem Kreuzfahrtberater aus Ahrensburg sogar im Namen warb. Auch wenn alle anderen Wettbewerber sich zunächst durch diesen Dauerrabatt geschädigt sahen, verebbten die Angriffe gegen den Ahrensburger Konkurrenten, wohl auch, weil inzwischen fast alle Onliner, bis auf kreuzfahrten.de, mit ähnlichen Nachlässen werben, wenn auch nur sporadisch.

Nun versuchen die großen Unternehmen wie AIDA, MSC oder TUI Cruises, fast wie abgesprochen, wieder einmal, ihren Anspruch auf den Schutz ihrer Marken am Markt durchzusetzen. Die Reaktion dürfte zunächst ähnlich wie in der Vergangenheit ausfallen. Bei MSC beispielsweise ist es für die Onliner nicht sehr schwierig, ihre Kunden auf andere Angebote umzulenken. Das spürt der Vertrieb der Reederei sofort und knickte bisher immer ein, wenn es in der Frage der Nennung der Marke zum Streit kam. Bei TUI Cruises dürfte es eher zu einer zurückhaltenden Reaktion kommen, da das Unternehmen große Buchungsvolumina von den Onlinern erhält. Hier wird größerer Wert auf die Stärkung des Reisebüro-Vertriebs gelegt als auf die Steigerung der Direktbuchungen.

Als Marktführer bemüht sich AIDA Cruises seit Jahren durch eine strenge Auslegung der Agenturverträge die Nennung des Namens in der Werbung der Vertriebe zu unterbinden. Mit Kreuzfahrtberater wird seit vielen Jahren vor einem Gericht in Rostock ein teilweise erbitterter Streit geführt, sehr zur Überraschung von Juristen. Da jedoch die Materie für ein Gericht schwierig zu beurteilen ist und erst in höheren Instanzen auch die Beurteilung sachgerechter erfolgen kann, schleppt sich das Verfahren hin. Erst durch den Verkauf von Kreuzfahrtberater an ein britisches Online-Portal, das seine guten Beziehungen zur Carnival-Gruppe in UK nicht durch diesen Prozess aufs Spiel setzen möchte, könnte es jetzt zur Beendigung des Streits kommen. Allerdings dürfte AIDA dabei kaum auf die bisherigen Forderungen bestehen. Erst wenn die Reederei eine Garantie abgibt, damit Kreuzfahrtberater künftig in Ruhe arbeiten kann, dürfte sich der Streit durch einen Kompromiss beenden lassen. Erstaunlich ist die Ruhe, die die anderen betroffenen Vertriebe bewahren. Beim Reisebüro Nees heißt es, da man schon seit Monaten keine Anzeigen mehr bei Google schalte, entfalle jede Vertragsdiskussion. Die Mitbewerber vertrauen offensichtlich darauf, dass auch jetzt die neue Initiative der Reedereien wie bisher im Sande verläuft.

Besser wäre es wohl, durch einen Musterprozess einmal feststellen zu lassen, wie weit die Reedereien mit ihren Forderungen gehen können, meinen Juristen. Das kann aber auch hinter den Kulissen geschehen, beispielsweise durch die Kreuzfahrt-Initiative, die sich in ihrer Satzung dem Fairplay verpflichtet fühlen sollte. Hier sind auch Onliner Mitglieder und die Initiative könnte einmal beweisen, dass ihre stolze Angabe, sie vertrete mehr als 300 Millionen Euro Umsatz, nicht nur als „Papiertiger“, sondern möglicherweise wie gewünscht als Zeichen der Stärke interpretiert werden kann.

29. April 2019
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https://schiffsreisenportal.de/wp-content/uploads/2019/04/kommentar-platzhalter.jpg 506 656 Melanie Kiel /wp-content/uploads/2019/06/2019-06-05-Schiffsreisenportal-kreuzfahrten-Schiffsreisen-Weltreisen-Logo.png Melanie Kiel2019-04-29 07:06:372023-09-14 13:09:10Der Schutz der Marke hat seine Grenzen
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